Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wildwert-Erleben
Inhaberin: Kathrin Eickhoff
Weiherstraße 43
65239 Hochheim am Main
E-Mail: kathi(at)wildwert-erleben.de
www.wildwert-erleben.de

Stand: 22.09.2026

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Wildwert-Erleben, Inhaberin Kathrin Eickhoff, und ihren Kundinnen und Kunden über die angebotenen Leistungen.

Die Leistungen umfassen insbesondere Wildnispädagogik und Naturerlebnisse, Feuerküche, Erste-Hilfe-Angebote, Outdoor- und Trekkingangebote sowie fotografische Leistungen.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss

Bei individuell vereinbarten Leistungen kommt der Vertrag durch die Annahme eines Angebots von Wildwert-Erleben zustande.

Bei offenen Veranstaltungen mit festen Terminen kommt der Vertrag durch die Anmeldung und deren Bestätigung durch Wildwert-Erleben zustande, sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.

3. Leistungen und Durchführung

Art, Umfang, Ort, Dauer, Teilnehmerzahl und Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Ausschreibung oder der Buchungsbestätigung.

Outdoor- und Naturveranstaltungen finden grundsätzlich auch bei Regen und anderen gewöhnlichen Witterungsverhältnissen statt.

Wetter, Gelände, Naturereignisse oder andere äußere Umstände können eine Anpassung des Ablaufs erforderlich machen. Wildwert-Erleben kann einzelne Programmpunkte aus Sicherheitsgründen anpassen, ersetzen oder entfallen lassen, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

4. Teilnahme, Sicherheit und Naturgefahren

Die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen sind zu beachten.

Outdoor- und Naturveranstaltungen finden teilweise in Wald, freier Natur und auf naturbelassenem Gelände statt. Damit sind typische Natur- und Waldgefahren verbunden. Hierzu gehören insbesondere unebener oder rutschiger Boden, Wurzeln, Steine, Dornen, herabfallende Äste, umstürzende Bäume, Insekten, Zecken, Wildtiere und vergleichbare naturtypische Gefahren.

Das Betreten und die Nutzung naturbelassener Bereiche erfolgen hinsichtlich dieser typischen Natur- und Waldgefahren eigenverantwortlich. Die gesetzlichen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten von Wildwert-Erleben bleiben unberührt.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, den Sicherheitsanweisungen von Wildwert-Erleben Folge zu leisten.

5. Gesundheitliche Voraussetzungen, Allergien und Unverträglichkeiten

Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre körperliche Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen und die für das jeweilige Angebot genannten gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Bei Unsicherheit über die Eignung für ein bestimmtes Angebot sollte vor der Buchung Rücksprache mit Wildwert-Erleben gehalten werden.

Sicherheitsrelevante Besonderheiten, deren Kenntnis für eine sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, sind rechtzeitig mitzuteilen.

Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten und besondere Ernährungsanforderungen, die für eine Veranstaltung relevant sind, sind Wildwert-Erleben rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Wildwert-Erleben prüft, ob und in welchem Umfang diese berücksichtigt werden können. Eine vollständig allergenfreie Zubereitung oder der vollständige Ausschluss von Kreuzkontaminationen kann insbesondere bei gemeinschaftlichen Kochveranstaltungen nicht gewährleistet werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Für die Mitführung und Anwendung persönlich benötigter Medikamente sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei Minderjährigen liegt diese Verantwortung bei den jeweils verantwortlichen Aufsichtspersonen.

6. Minderjährige und Aufsichtspflicht

Bei Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern verbleibt die allgemeine Aufsichtspflicht bei den Sorgeberechtigten beziehungsweise den von ihnen oder der buchenden Institution bestimmten volljährigen Betreuungspersonen.

Wildwert-Erleben übernimmt die fachliche Leitung und Durchführung der Veranstaltung, jedoch keine allgemeine Aufsichtspflicht für die teilnehmenden Minderjährigen.

Die erforderlichen Aufsichtspersonen müssen während der Veranstaltung anwesend sein.

Bei Veranstaltungen für Schulen, Kitas, Vereine oder andere Institutionen ist die buchende Institution dafür verantwortlich, die erforderlichen Zustimmungen der Sorgeberechtigten einzuholen.

Die eigenen Sorgfalts- und Sicherheitspflichten von Wildwert-Erleben bei der Durchführung der Veranstaltung bleiben unberührt.

7. Kleidung, Ausrüstung und persönliche Gegenstände

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst für geeignete Kleidung und persönliche Ausrüstung entsprechend den Angaben zur jeweiligen Veranstaltung verantwortlich.

Von Wildwert-Erleben zur Verfügung gestellte Ausrüstung und Materialien sind sorgfältig, bestimmungsgemäß und entsprechend den Anweisungen zu verwenden und nach der Veranstaltung zurückzugeben. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verluste gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmerinnen und Teilnehmer übernimmt Wildwert-Erleben keine Verwahrung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die gesetzliche Haftung von Wildwert-Erleben bleibt unberührt.

8. Alkohol, Drogen und Beeinträchtigungen

Der Konsum von Alkohol ist nur in angemessenem Maß und nur zulässig, soweit hierdurch die sichere Teilnahme und Durchführung der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Für einzelne sicherheitsrelevante Aktivitäten kann Wildwert-Erleben den Konsum von Alkohol vollständig untersagen.

Der Konsum illegaler Drogen ist im Rahmen der Veranstaltungen von Wildwert-Erleben nicht gestattet.

Personen, deren sichere Teilnahme aufgrund von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen Substanzen erkennbar beeinträchtigt ist, können von einzelnen Aktivitäten oder von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Bei einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

9. Mitgebrachte Tiere

Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren ist nur nach vorheriger Absprache mit Wildwert-Erleben gestattet.

Die Halterin oder der Halter bleibt für die Beaufsichtigung und Kontrolle des Tieres verantwortlich. Den Anweisungen von Wildwert-Erleben, insbesondere hinsichtlich einer erforderlichen Sicherung oder Leinenführung, ist Folge zu leisten.

10. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot, in der Ausschreibung oder in der Buchungsbestätigung genannten Preise.

Zahlungen sind entsprechend der im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten.

11. Rücktritt und Stornierung durch Kundinnen und Kunden

Rücktritte und Stornierungen sind in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen.

Offene Veranstaltungen

Bei der Stornierung eines einzelnen Teilnahmeplatzes gelten folgende Stornopauschalen:

  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises

  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Preises

Kann der frei gewordene Platz anderweitig vollständig vergeben werden oder wird eine geeignete Ersatzperson gestellt, entfällt die Stornopauschale.

Individuell gebuchte Veranstaltungen

Bei der Stornierung einer individuell und exklusiv gebuchten Veranstaltung gelten folgende Stornopauschalen:

  • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • 27 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Preises

  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Preises

  • weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Preises

Kann der frei gewordene Termin ganz oder teilweise anderweitig vergeben werden, werden die dadurch erzielten Einnahmen auf die Stornopauschale angerechnet. Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Kosten bleiben hiervon unberührt.

Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Wildwert-Erleben kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Abweichende Stornierungsbedingungen können im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart werden.

Gesetzliche Rechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.

12. Absage, Änderung oder Abbruch durch Wildwert-Erleben

Wildwert-Erleben kann eine Veranstaltung absagen, verschieben oder den Ablauf anpassen, wenn eine sichere oder verantwortbare Durchführung nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere bei gefährlichen Wetterbedingungen, Naturereignissen, Waldbrandgefahr, behördlichen Vorgaben oder Sperrungen, Erkrankung oder Ausfall der Veranstaltungsleitung sowie bei Nichterreichen einer ausdrücklich angegebenen Mindestteilnehmerzahl.

Bei einer Absage vor Veranstaltungsbeginn kann Wildwert-Erleben einen Ersatztermin anbieten. Die Kundin oder der Kunde ist nicht verpflichtet, diesen Ersatztermin anzunehmen. Wird kein Ersatztermin vereinbart, werden bereits geleistete Zahlungen für die ausgefallene Leistung erstattet.

Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund anderer nicht vorhersehbarer Umstände vorzeitig beendet werden, werden der bereits erbrachte Leistungsumfang und die Umstände des Abbruchs bei einer gegebenenfalls erforderlichen Erstattung angemessen berücksichtigt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Selbst organisierte Reise-, Übernachtungs- oder sonstige Folgekosten werden grundsätzlich nicht übernommen, soweit Wildwert-Erleben hierfür nicht nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.

13. Gutscheine

Wildwert-Erleben kann Wertgutscheine sowie Gutscheine für bestimmte Angebote oder Erlebnisse ausstellen.

Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personenbezogen ausgestellt wurden.

Gutscheine werden grundsätzlich mit ihrem ausgewiesenen Geldwert auf den zum Zeitpunkt der Einlösung geltenden Preis der gewählten Leistung angerechnet. Wird auf einem Gutschein ausdrücklich eine bestimmte Leistung unabhängig von ihrem späteren Preis zugesagt, gilt die auf dem Gutschein bezeichnete Leistung.

Ein verbleibendes Restguthaben eines Wertgutscheins bleibt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit erhalten und kann für weitere Leistungen von Wildwert-Erleben verwendet werden.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.

Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen, sofern nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde.

14. Fotografische Leistungen und Nutzungsrechte

Bei fotografischen Leistungen ergeben sich Umfang, Anzahl, Auswahl, Bearbeitung, Lieferform und vereinbarte Nutzung der Bilder aus dem jeweiligen Angebot.

Die Auswahl der auszuliefernden Fotografien sowie Art und Umfang der Bildbearbeitung obliegen Wildwert-Erleben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Unbearbeitete Bilddateien und RAW-Dateien sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

Das Urheberrecht an den von Wildwert-Erleben angefertigten Fotografien verbleibt bei der Fotografin.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält die Kundin oder der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im jeweils vereinbarten Umfang. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Weitergabe zur Nutzung durch Dritte, Unterlizenzierung oder Verwertung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

Technisch erforderliche Anpassungen wie Größenänderungen oder angemessene Zuschnitte für das vereinbarte Nutzungsmedium sind zulässig. Darüber hinausgehende Bearbeitungen, insbesondere die Verwendung von Filtern, wesentliche Farbveränderungen, Retuschen, Montagen oder KI-gestützte Veränderungen, bedürfen der vorherigen Zustimmung von Wildwert-Erleben.

Nach ordnungsgemäßer Übergabe der vereinbarten Bilddateien besteht keine Verpflichtung von Wildwert-Erleben zur dauerhaften Archivierung der Fotografien oder sonstigen Bilddateien.

15. Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen

Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen entstehen.

Bei erwachsenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann eine gesonderte, freiwillige Einwilligung zur Veröffentlichung erkennbarer Aufnahmen zu eigenen Werbezwecken von Wildwert-Erleben eingeholt werden. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Zu den eigenen Werbezwecken zählen insbesondere Veröffentlichungen auf der Website, in sozialen Medien sowie in eigenen Print- und sonstigen Werbemitteln.

Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen werden erkennbare Aufnahmen grundsätzlich nicht zu eigenen Werbezwecken von Wildwert-Erleben veröffentlicht.

Bei Fotoaufträgen für Dritte wird gesondert vereinbart, wer für die erforderlichen Einwilligungen und sonstigen Rechte der abgebildeten Personen verantwortlich ist.

16. Ausschluss von der Teilnahme

Wildwert-Erleben kann Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einzelnen Aktivitäten oder von der gesamten Veranstaltung ausschließen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt werden, erforderliche sicherheitsrelevante Ausrüstung fehlt, Sicherheitsanweisungen nicht befolgt werden oder durch das Verhalten einer Person eine erhebliche Störung oder Gefährdung entsteht.

Bei einem von der teilnehmenden Person zu vertretenden Ausschluss besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

17. Haftung

Wildwert-Erleben haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

18. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Wildwert-Erleben.

19. Widerrufsrecht

Soweit Verbraucherinnen und Verbrauchern für einen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, werden die gesetzlich erforderlichen Informationen zum Widerrufsrecht gesondert bereitgestellt.

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach den gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht, wenn für die Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

Die in diesen AGB vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

20. Verbraucherstreitbeilegung

Wildwert-Erleben ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften eingeschränkt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.